Wenn Sie mit Ihrem Zugfahrzeug einen Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bewegen möchten, sind für Sie drei Führerscheinklassen relevant: B, B96 und BE.
Grundsätzlich immer benötigen Sie den Führerschein der Klasse B. Allerdings sind Sie damit relativ eingeschränkt, was Gespannfahrten mit Anhänger betrifft, da Sie in der Praxis dann nur Anhänger mit relativ geringer Gesamtmasse ziehen dürfen.
Mehr Flexibilität bietet Ihnen die 2013 eingeführte Klasse B96, die eine Ausdehnung der Klasse B darstellt. Die größte Freiheit gewährt Ihnen jedoch der Führerschein der Klasse BE. Übrigens: Die Klasse BE ermöglicht Ihnen alles, was Sie mit der Klasse B96 dürfen (und noch mehr), so dass Sie sich zwischen B96 und BE entscheiden müssen und nicht beide Führerscheine brauchen.
Ob die Klasse B für Sie ausreicht oder Sie noch eine der anderen Klassen erwerben, liegt bei Ihnen und hängt von Ihren jeweiligen Transportbedürfnissen ab. Für Ihre Entscheidung nützliche Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
Damit dürfen Sie folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bewegen:
Einen Führerschein der Klasse B erwirbt man bekanntermaßen, indem man sowohl an einer theoretischen als auch
einer praktischen Fahrschulunterweisung teilnimmt und erfolgreich eine theoretische sowie eine praktische
Prüfung ablegt.
Mit einem Führerschein der Klasse B96 dürfen Sie einen Pkw der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg bewegen.
Für den Erwerb der Klasse B96 ist keine Prüfung erforderlich. Sie müssen jedoch an einer theoretischen und praktischen Fahrschulunterweisung teilnehmen, die mindestens sieben Stunden dauert.
Mit der Klasse BE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen bewegen, die folgenden Anforderungen entsprechen:
Voraussetzung für den Erwerb des BE-Führerscheins ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine anschließende praktische Prüfung.
Die Führerscheinklassen B, B96 und BE können ab 18 Jahren erworben werden, bei Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17.
Bitte beachten Sie auch, dass es nicht allein von Ihrem Führerschein abhängt, welchen Anhänger Sie mit Ihrem Zugfahrzeug bewegen dürfen. Sie müssen immer auch die in den Fahrzeugpapieren angegebene Anhängelast des Zugfahrzeugs berücksichtigen. Diese finden Sie in den Feldern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).
Wollen Sie einen Anhänger bewegen, dessen zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg liegt, sind andere Führerscheine einschlägig, z.B. die Klasse C1E.
Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Sie erfolgen ohne Gewähr.